6.1 Der ANBIETER beginnt grundsätzlich mit der Erbringung aller vertraglich zugesicherten Leistungen erst nach Vertragsabschluss.
6.2 Es obliegt dem KUNDEN, dem ANBIETER ständig alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um ein optimales Beratungsergebnis zu erzielen.
6.3 Der KUNDE muss die technischen Bedingungen bereithalten, die für die vollständige Nutzung des Angebots notwendig sind, wie z.B. eine ausreichende Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste usw. Der ANBIETER trägt keine Verantwortung für daraus resultierende Verfügbarkeitsprobleme.
6.4 Der KUNDE muss zu allen festgelegten Beratungsterminen, insbesondere bei Einzelberatungen, pünktlich erscheinen. Bei Verspätungen muss der KUNDE diese sofort melden. Sollten dem ANBIETER durch Verspätungen des KUNDEN nachweislich zusätzliche Kosten entstehen, sind diese vom KUNDEN zu tragen.
6.5 Eine Terminverschiebung muss mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich beim ANBIETER beantragt und von diesem genehmigt werden. Die Genehmigung hängt von der Verfügbarkeit des ANBIETERS ab. Ohne diese Zustimmung, insbesondere bei kurzfristiger Absage durch den KUNDEN, fällt der vereinbarte Termin ersatzlos aus; die vereinbarte Vergütung bleibt gemäß Ziffer 8.4 geschuldet.
6.6 Der ANBIETER hat das Recht, Beratungstermine digital über Plattformen wie Zoom, Teams, Loom, Teamviewer oder ähnliche Dienste abzuhalten.