6.1 Der ANBIETER beginnt grundsätzlich mit der Erbringung aller vertraglich zugesicherten Leistungen erst nach Vertragsabschluss.
6.2 Es obliegt dem KUNDEN, dem ANBIETER ständig alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um ein optimales Beratungsergebnis zu erzielen.
6.3 Der KUNDE muss die technischen Bedingungen bereithalten, die für die vollständige Nutzung des Angebots notwendig sind, wie z.B. eine ausreichende Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste usw. Der ANBIETER trägt keine Verantwortung für daraus resultierende Verfügbarkeitsprobleme.
6.4 Der KUNDE muss zu allen festgelegten Beratungsterminen, insbesondere bei Einzelberatungen, pünktlich erscheinen. Bei Verspätungen muss der KUNDE diese sofort melden. Sollten dem ANBIETER durch Verspätungen des KUNDEN zusätzliche Kosten entstehen (z.B. durch Verzögerungen im Betriebsablauf, vergeblich entstandene Kosten wie Mietgebühren), sind diese vom KUNDEN zu tragen.
6.5 Eine Terminverschiebung muss im Voraus schriftlich vom ANBIETER genehmigt werden und hängt von dessen Verfügbarkeit ab. Ohne diese Zustimmung, insbesondere bei einer Absage durch den KUNDEN, fällt der vereinbarte Termin ersatzlos aus.
6.6 Der ANBIETER hat das Recht, Beratungstermine jederzeit digital über Plattformen wie Zoom, Teams, Loom, Teamviewer oder Ähnliches abzuhalten.