Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Roßmann Consulting GmbH, Kapellenstraße 3, 97708 Bad Bocklet (im Folgenden „ANBIETER“ genannt) und dem Auftraggeber der Dienstleistungen (im Folgenden „KUNDE“ genannt, zusammen auch „PARTEIEN“ genannt), insbesondere für Verträge über Dienstleistungen im Baugewerbe, Bauüberwachung und baubezogene Beratungsdienste (nachfolgend „Leistungen“ genannt).
1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Der KUNDE bestätigt mit dem Vertragsschluss, die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken zu nutzen.
1.3 Von diesen AGBs abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4 Vertragsgrundlage sind die individuellen Vereinbarungen zwischen ANBIETER und KUNDE sowie diese AGBs.
1.5 Es gilt die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung unserer AGBs.
1.6 Diese AGBs gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem KUNDEN im Rahmen der angebotenen Leistungen.
2. Leistungen
2.1 Der ANBIETER führt Dienstleistungen im Baugewerbe und Beratungsleistungen gemäß den technischen Standards und Vorschriften durch. Der Umfang der Leistungen wird individuell vereinbart.
2.2 Die PARTEIEN erkennen an, dass der ANBIETER keinen spezifischen Erfolg schuldet, außer es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
2.3 Leistungen sind an die vereinbarten Termine gebunden. Eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht möglich, sofern die PARTEIEN nichts anderes schriftlich vereinbaren oder Umstände höherer Gewalt gemäß Ziffer 12 vorliegen.
2.4 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Der ANBIETER haftet für Leistungen eingesetzter Subunternehmer wie für eigene Leistungen. Der ANBIETER stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer den vertraglichen Anforderungen entsprechen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
2.5 Der ANBIETER hat das Recht, die Art und Weise der Ausführung der Leistungen nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 315 BGB). Dieses Bestimmungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die methodische und organisatorische Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch auf deren Umfang, Vergütung oder vereinbarte Leistungsziele. Die Ausübung dieses Rechts erfolgt unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des KUNDEN.
2.6 Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24 o.dgl.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des ANBIETERS sind unverbindlich und stellen keine festen Angebote dar.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des ANBIETERS oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.
3.3 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
3.4 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.5 Sofern der ANBIETER Telefonate oder Videokonferenzen zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen möchte, wird er den KUNDEN hierüber vor Beginn der Aufzeichnung ausdrücklich informieren und dessen Einwilligung einholen. Die Einwilligung erfolgt durch eine gesonderte schriftliche oder elektronische Erklärung des KUNDEN außerhalb dieser AGBs. Ohne eine solche Einwilligung findet keine Aufzeichnung statt.
3.6 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung. Alle Preise sind netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.
4.3 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt (§ 615 BGB analog).
4.4 Der KUNDE kann gegenüber Forderungen des ANBIETERS nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die rechtskräftig festgestellt oder vom ANBIETER ausdrücklich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des KUNDEN gemäß § 273 BGB ist ebenfalls auf diese Fälle beschränkt.
5. Verzug und Nichterfüllung
5.1 Kommt der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der ANBIETER berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen.
5.2 Bei Verzug des KUNDEN kann der ANBIETER nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
5.3 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen nicht, bevor die im Einzelvertrag festgelegte Anzahlung oder Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN vollständig erbracht wurden. Der ANBIETER wird den KUNDEN über den Beginn der Leistungsfrist nach Eingang aller Voraussetzungen unverzüglich informieren.
5.4 Der ANBIETER kann den Vertrag aufgrund eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB beenden und alle weiteren Leistungen einstellen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der KUNDE mit mindestens zwei fälligen Ratenzahlungen in Verzug gerät. In diesem Fall darf der ANBIETER auch die gesamte bis zum nächsten regulären Kündigungstermin anfallende Vergütung als Schadensersatz fordern, abzüglich ersparter Aufwendungen.
6. Verpflichtungen der PARTEIEN zur Umsetzung der vereinbarten Leistung
6.1 Der ANBIETER beginnt grundsätzlich mit der Erbringung aller vertraglich zugesicherten Leistungen erst nach Vertragsabschluss.
6.2 Es obliegt dem KUNDEN, dem ANBIETER ständig alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um ein optimales Beratungsergebnis zu erzielen.
6.3 Der KUNDE muss die technischen Bedingungen bereithalten, die für die vollständige Nutzung des Angebots notwendig sind, wie z.B. eine ausreichende Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste usw. Der ANBIETER trägt keine Verantwortung für daraus resultierende Verfügbarkeitsprobleme.
6.4 Der KUNDE muss zu allen festgelegten Beratungsterminen, insbesondere bei Einzelberatungen, pünktlich erscheinen. Bei Verspätungen muss der KUNDE diese sofort melden. Sollten dem ANBIETER durch Verspätungen des KUNDEN nachweislich zusätzliche Kosten entstehen, sind diese vom KUNDEN zu tragen.
6.5 Eine Terminverschiebung muss mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich beim ANBIETER beantragt und von diesem genehmigt werden. Die Genehmigung hängt von der Verfügbarkeit des ANBIETERS ab. Ohne diese Zustimmung, insbesondere bei kurzfristiger Absage durch den KUNDEN, fällt der vereinbarte Termin ersatzlos aus; die vereinbarte Vergütung bleibt gemäß Ziffer 8.4 geschuldet.
6.6 Der ANBIETER hat das Recht, Beratungstermine digital über Plattformen wie Zoom, Teams, Loom, Teamviewer oder ähnliche Dienste abzuhalten.
7. Vertragslaufzeit
7.1 Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der in der individuellen Vereinbarung festgelegten Erstlaufzeit.
7.2 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
7.3 Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unbeeinflusst.
8. Teilnahme an Seminaren, Workshops und Veranstaltungen
8.1 Zusätzliche Bestimmungen gelten für die Durchführung von Workshops, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen.
8.2 Die Anmeldung zu Workshops, Seminaren und Veranstaltungen (nachfolgend „Termin“ genannt) ist bindend.
8.3 Falls durch Verspätungen des KUNDEN, die dieser zu vertreten hat, beim ANBIETER zusätzliche Kosten entstehen (zum Beispiel durch Verzögerungen in dessen Arbeitsablauf), muss der KUNDE diese Kosten übernehmen.
8.4 Bei Absage eines vereinbarten Termins durch den KUNDEN gelten folgende Pauschalen, die als Mindestschadensersatz vereinbart sind: – Absage mehr als 4 Wochen vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung – Absage innerhalb von 4 Wochen bis 8 Tagen vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung – Absage innerhalb von 7 Tagen oder weniger vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung Der ANBIETER muss sich in jedem Fall dasjenige anrechnen lassen, was er durch ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vergabe des Termins tatsächlich einspart. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem ANBIETER ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Bezahlung kann per Rechnung erfolgen.
9.2 Der ANBIETER hat das Recht, externe Dienstleister mit der Zahlungsabwicklung zu beauftragen. Der KUNDE erteilt dem ANBIETER die Erlaubnis, in seinem Namen Zahlungsdaten zu verarbeiten, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
9.3 Alle Abrechnungen, einschließlich der Ausstellung von Rechnungen, werden elektronisch an die vom KUNDEN angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der KUNDE stimmt diesem Verfahren ausdrücklich zu. Sollte der KUNDE eine andere Übermittlungsart wünschen (z.B. per Post), übernimmt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
10. Mängelrechte und Gewährleistung
10.1 Der KUNDE ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Leistungen des ANBIETERS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Mangels, schriftlich gegenüber dem ANBIETER anzuzeigen (Mängelanzeige). Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen, sofern der ANBIETER durch die verspätete Anzeige in seinen Rechten beeinträchtigt wird.
10.2 Bei berechtigten Mängelrügen ist der ANBIETER zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung) berechtigt und verpflichtet. Der ANBIETER hat das Recht zu zwei Nachbesserungsversuchen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der ANBIETER diese, stehen dem KUNDEN die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
10.3 Minderung und Rücktritt wegen Mängeln sind erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zulässig.
10.4 Gewährleistungsansprüche des KUNDEN verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von einem (1) Jahr ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des ANBIETERS.
11. Haftung
11.1 Der ANBIETER haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelung.
11.2 Der ANBIETER haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.3 Der ANBIETER übernimmt uneingeschränkte Haftung für Schäden, die aus der Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, falls diese durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Zusätzlich haftet der ANBIETER für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, sowie für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer zugesagten Garantie, zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund von bewusst verschwiegenen Mängeln resultieren.
11.4 Der ANBIETER haftet für Schäden, die durch leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, jedoch beschränkt auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die korrekte Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12. Höhere Gewalt
12.1 Keine der PARTEIEN ist für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Terrorismus, erhebliche Lieferengpässe sowie extreme Witterungsverhältnisse, die die Leistungserbringung im Baubereich unmöglich machen.
12.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.
12.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen. In diesem Fall schulden die PARTEIEN einander nur die bis zum Eintritt des Ereignisses erbrachten Gegenleistungen.
13. Datenschutz
13.1 Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
13.2 Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
13.3 Sofern im Rahmen der Vertragserfüllung eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich wird, schließen die PARTEIEN einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
14. Urheberrecht und Rechte an Arbeitsergebnissen
14.1 Alle vom ANBIETER im Zuge der Vertragserfüllung eingebrachten Materialien, Konzepte, Methoden und Werkzeuge (Templates, Checklisten, Schulungsunterlagen, Software etc.) unterliegen dem Urheberrechtsschutz des ANBIETERS und verbleiben in dessen Eigentum.
14.2 Während der Laufzeit des Vertrags erhält der KUNDE ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Verwendung dieser Inhalte im Rahmen des Vertragszwecks. Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des ANBIETERS verboten. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
14.3 Arbeitsergebnisse, die der ANBIETER spezifisch für den KUNDEN erstellt (z.B. Gutachten, Bauüberwachungsberichte, projektbezogene Konzepte, Leistungsverzeichnisse), gehen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das Eigentum des KUNDEN über. Der ANBIETER behält das Recht, diese Arbeitsergebnisse als anonymisierte Referenz für interne Zwecke zu verwenden.
14.4 Der KUNDE gibt sein Einverständnis dafür, dass Ton- und Bildaufzeichnungen, an denen er persönlich teilnimmt, vom ANBIETER zu internen, nicht-öffentlichen Dokumentationszwecken genutzt werden dürfen. Aufzeichnungen in Anwesenheit weiterer Personen (Dritter) werden nur vorgenommen, wenn auch diese Personen zuvor ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Bad Bocklet ist sowohl Erfüllungsort als auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die aus Vertragsbeziehungen entstehen.
15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss jeglicher Normen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen könnten.
15.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
15.4 Der ANBIETER behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern dies sachlich gerechtfertigt und für den KUNDEN zumutbar ist. Über Änderungen wird der KUNDE mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail informiert. Der KUNDE hat das Recht, den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Bei wesentlichen Änderungen steht dem KUNDEN ein Sonderkündigungsrecht zu. Widerspricht der KUNDE fristgerecht, gelten die bisherigen AGBs weiter; der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.

Stand: März 2026