BODENENTSORGUNG / BODENVERWERTUNG
Mantelschutzverordnung
Die Mantelschutzverordnung für Ersatzbaustoffe und Böden ist nach einer 2-jährigen Übergangsphase ab dem 01.08.2023 deutschlandweit in Kraft getreten.
Die Mantelschutzverordnung für Ersatzbaustoffe und Böden ist nach einer 2-jährigen Übergangsphase ab dem 01.08.2023 deutschlandweit in Kraft getreten.
Roßmann Consulting GmbH
Kapellenstraße 3
97708 Bad Bocklet
info@rossmann-beratung.de
www.rossmann-beratung.de
Kurhausstraße 39
97688 Bad Kissingen
Es gilt unsere Datenschutzerklärung